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Hinweis zum Batteriegesetz PDF Drucken E-Mail

Am 01.12.2009 wurde die seit 1998 geltende Batterieverordnung durch das Batteriegesetz ersetzt. Konkret handelt es sich um das "Gesetz zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren".

Das Inverkehrbringen von Batterien und Akkus ist ab dem 01.12.2009 nur noch Herstellern und Importeuren gestattet, die sich zuvor dem beim Umweltbundesamt geführten Register angezeigt und dabei Angaben zur Wahrnehmung ihrer Produktverantwortung hinterlegt haben. Des Weiteren wird für die Rücknahme von Altbatterien im Segment Gerätebatterien ein eigenes Rücknahmesystem in Gestalt der Stiftung GRS aufgebaut.
Wir bitten Sie daher, die zum Betrieb unserer Uhren benötigten Batterien im örtlichen Fachhandel zu kaufen und auch dort nach Gebrauch wieder zurück zu geben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

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