
| Hinweis zum Batteriegesetz |
|
|
|
|
Am 01.12.2009 wurde die seit 1998 geltende Batterieverordnung durch das Batteriegesetz ersetzt. Konkret handelt es sich um das "Gesetz zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren". Das Inverkehrbringen von Batterien und Akkus ist ab dem 01.12.2009 nur noch Herstellern und Importeuren gestattet, die sich zuvor dem beim Umweltbundesamt geführten Register angezeigt und dabei Angaben zur Wahrnehmung ihrer Produktverantwortung hinterlegt haben. Des Weiteren wird für die Rücknahme von Altbatterien im Segment Gerätebatterien ein eigenes Rücknahmesystem in Gestalt der Stiftung GRS aufgebaut. Vielen Dank für Ihr Verständnis. |
Ihr Warenkorb
Ihr Warenkorb ist derzeit leer. Unsere Produkte
Sicher bezahlen

© Weltladen Pankow eG Powered by Joomla!. Designed by: Free Joomla Theme, web hosting. Valid XHTML and CSS.
Hinweis zum Batteriegesetz


